Voraussetzungen:

(1) Der wirkliche Wille des Unternehmers  bzw. der Geschäftsführung etwas nachhaltig zu ändern.

(2) Die Bereitschaft des Unternehmers bzw. der Geschäftsführung sich mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand an der Umsetzung zu beteiligen.

(3) Die Offenheit des Unternehmers bzw. der Geschäftsleitungen für Anregungen von aussen. Wir wollen nichts gegen den Willen der Eigentümer bzw. der Geschäftsführung "unternehmen". Wir möchten Überzeugungsarbeit für die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen leisten.

Nur bei Vorliegen dieser drei Kriterien ist eine Gesundung des Patienten möglich!